Probefahrten ab sofort wieder möglich
FFP2-Maske Pflicht für Kunde und Verkäufer

Seit dem 11.01.2021 gelten teils neue Bestimmungen in der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern. Die wichtigste Neuerung für Autohäuser und Werkstätten ist die Zulässigkeit von Probefahrten.
Es gelten die aktuellen Hygieneregeln PLUS die Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen, sowohl Kunde als auch Verkäufer. Zudem muss vorab ein Termin vereinbart werden.
Das bayerische Wirtschaftsministerium schreibt dazu (auszugsweise): "Probefahrten sind unter Beachtung der Hygieneregeln analog zu den Regeln für "Click & Collect" möglich, d.h. es besteht Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken für Personal und Kunden."
Termine für Probefahrten ☎️▶️ 09163 997290
Bei Änderungen oder Neuerungen der Vorschriften geben wir euch natürlich Bescheid!
Es gelten die aktuellen Hygieneregeln PLUS die Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen, sowohl Kunde als auch Verkäufer. Zudem muss vorab ein Termin vereinbart werden.
Das bayerische Wirtschaftsministerium schreibt dazu (auszugsweise): "Probefahrten sind unter Beachtung der Hygieneregeln analog zu den Regeln für "Click & Collect" möglich, d.h. es besteht Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken für Personal und Kunden."
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